Hygienekonzept des Orchesters Elmenhorst

Um einen gesicherten Ausbildungs- und Probenbetrieb des Orchesters Elmenhorst zu gewährleisten, verpflichten sich alle Beteiligten, das Hygienekonzept uneingeschränkt einzuhalten.

 

1.    Die Anwesenheit aller Personen (auch derer, die die Kinder zum Unterricht bringen) wird namentlich dokumentiert und für mindestens vier Wochen aufbewahrt.

2.    Personen mit Erkältungssymptomen ist der Zugang zu den Musikräumen, sowie die Teilnahme am Ausbildungs- und Probenbetrieb untersagt.

3.    Beim Betreten des Gebäudes und der Musikräume, sowie beim Bewegen in den Räumen ist eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter 6 Jahren.

Am Platz kann die Mund-Nasenbedeckung abgenommen werden.

4.    Beim Betreten des Gebäudes müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden. Bei minderjährigen Teilnehmern tragen die Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter die Verantwortung für die Überwachung der Einhaltung.

5.    Jacken werden im Erdgeschoss an der Garderobe aufgehängt. Sie dürfen nicht mit in die Musikräume genommen werden.

6.    Beim Zugang zu den Räumen wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten. Auf der Treppe ist jeweils die rechte Seite zu nutzen.

7.    Auf die Husten- und Niesetikette sowie die Hygienemaßnahmen wird durch entsprechende Beschilderung hingewiesen.

8.    Besucher bei den Ausbildungs- und Probenveranstaltungen sind nicht gestattet. Erziehungsberechtigte oder deren Vertreter verlassen das Gebäude umgehend nachdem die Kinder zum Unterricht gebracht wurden. Zur Abholung erscheinen sie zeitnah, um längere Wartezeiten im Gebäude zu vermeiden.

9.    In den Musikräumen werden keinerlei Flächen, wie Tische und Fensterbänke als Ablagefläche benutzt. Taschen etc. werden auf dem Boden abgestellt.

10.Zwischen den Teilnehmern am Ausbildungs- und Probenbetrieb wird in allen Richtungen ein Mindestabstand von 2,5 Metern und bei den Bläsern zudem eine seitliche Versetzung der Stuhlreihen eingehalten. Der Standort der Stühle ist durch Bodenmarkierungen vorgegeben.

11.Das Kondenswasser der Blasinstrumente ist auf ein in einer Plastiktüte liegendes saugendes Medium zu entleeren und privat zu entsorgen.

12.Eine gemeinschaftliche Nutzung von Orchestermaterial (z.B. Notenständer) ist mit Ausnahme des Materials für die musikalische Früherziehung nicht gestattet.

13.Während des Ausbildungs- und Probenbetriebs wird eine Dauerdurchlüftung des genutzten Raumes sichergestellt.

14.Der an den Musikraum angrenzende Aufenthaltsraum darf nicht genutzt werden.

15.Die Reinigung der sanitären Anlagen obliegt der Gemeinde Elmenhorst, die über die Häufigkeit der Nutzung der Räumlichkeiten durch das Orchester Elmenhorst informiert ist. Eine Desinfektion erfolgt nach der Nutzung der einzelnen Gruppen.

Die Stühle und Handläufe des Treppenaufgangs, sowie das Unterrichts-material der musikalischen Früherziehung werden ebenfalls nach Nutzung der einzelnen Gruppen desinfiziert.

 

Zuwiderhandlungen gegen das Hygienekonzept können zum Ausschluss vom Ausbildungs- und Probenbetrieb führen.

Änderungen und Anpassungen je nach Lage des Infektionsgeschehens vorbehalten.

 

Elmenhorst, den 09.09.2020                         Der Vorstand

 

 

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